Beim Geld endet die Freundschaft – auch die Ehe?

Für viele Ehepaare stellt sich die Frage nicht. Sie wollen trotz eines gemeinsamen Lebens Ihre Unabhängigkeit nicht verlieren.

Hierzu gehört neben verschiedenen Berufen unterschiedlicher Hobbys, auch das beibehalten unterschiedlicher Konten.

Dabei gibt es die Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos, welches gleichberechtigt auf beide Kontoinhaber, in diesem Fall der Ehepartner, läuft.

Gemeinsames Leben, unterschiedliche Einkommen, gemeinsames Konto?

Gemeinsames Finanzkonto

Warum sollte man sich nicht dazu entscheiden, wenn man schon ein gemeinschaftliches Leben mit Haus und Kindern führt, auch ein gemeinschaftliches Konto zu haben?

Viele Ausgaben und Einnahmen sind gemeinschaftlich. Neben dem individuellen Einkommen, gibt es immer wieder Überweisungen von außerhalb, die nicht einem Ehepartner direkt zuzuordnen sind. Seien es Steuerrückzahlungen bei gemeinsamer Veranlagung oder Rabatte oder Geschenke und sonstige Zuwendungen?

Ebenso verhält es sich mit entsprechenden Ausgaben, die nicht trennbar sind. Ausgaben für die Kinder, das Haus, Gas, Strom, Telefon, Essen und Trinken und noch vieles mehr.

Wer bietet ein solches Gemeinschaftskotno?

Ein gemeinsames Girokonto lässt sich übrigens bei fast jeder Filial- oder Direktbank eröffnen. Doch aufpassen soll man bei den Gebühren und Kleingedrucktem. Gute Anlaufstelle bieten Gemeinschaftskonto Vergleiche wie zum Beispiel hier https://www.gemeinschaftskonto24.net/gemeinschaftskonto-vergleich/. Möchte man einen persönlichen Berater an seiner Seite haben, so geht man zusammen als Paar in die Bankfiliale seiner Wahl und lässt sich ein solches Konto eröffnen. Macht man alles online und benötigt keine beratende Tätigkeiten, dann ist eine Filialbank gute Alternative dazu.

Außerdem kann ein solches Konto als Und-Konto oder als Oder-Konto eröffnen. Wobei ein Und-Konto die Zustimmung beider Partner bei jeder Transaktion benötigt. Das Oder-Konto ist dagegen flexibel und jedes von den Kontoinhabern kann das Konto ohne die Zustimmung des anderen nutzen. Daher ist das Vertrauen bei dieser Art von Gemeinschaftskonto das absolute A&O.

DKB Cash

Das DKB Gemeinschaftskonto (DKB Cash) eignet sich hervorragend für Paare, die ihre Finanzen digital erledigen und auf einen Berater oder Filiale verzichten können.

Zum absolut kostenlosen Girokonto (auch ohne Mindestgeldeingang) gibt es ebenso zwei gebührenfreie Girokarten und zwei Visa-Kreditkarten dazu.

Wer außerdem viel reist und im Ausland unterwegs ist, der wird sich über den gebührenfreien Bargeldbezug im Ausland freuen. Aber Achtung: Das gilt allerdings nur an Geldautomaten mit dem VISA-Zeichen. Die entstanden Gebühren werden nach dem Einreichen der Quittungen an die DKB ohne weitere Nachfragen auf das selbige Bankkonto erstattet.

comdirect Girokonto

Das comdirect Gemeinschaftskonto / Girokonto zeichnet sich durch sehr günstige Konditionen für ein Dispositionskredit aus. Aktuell werden nur 6,5 {d29b8bbc4d936a5e7839d79c36649c4ae6ee29ab9340c6970efeaaedfc06e33a} p.a. von der Bank verlangt. Andere Banken verlagen hier deutlich mehr. Auch wie beim Partnerkonto der DKB werden hier ebenfalls keine Grundgebühren erhoben und die kostenlose Kontoführung an keine Bedingungen geknüpft.

Auch zwei Girocards und zwei Kreditkarten (VISA) erwarten die beiden Kontoinhaber, ohne das man tief in die Tasche greifen muss.

Ein Vorteil gegenüber der DKB ist allerdings das Vorhandensein der Bankfilialen. Denn als die Tochter der Commerzbank, kann die comdirect, mit einem dichten Filialnetz punkten. Denn dadurch ist es möglich bei jeder Filiale der Commerzbank Geld einzuzahlen oder abzuheben. Die Mindestsumme zum Bargeldbezug liegt allerdings bei mindestens 50 Euro, was absolut okay ist. Das Bargeld kann hingegen nur 3 mal im Jahr gratis eingezahlt werden, für jede weitere Einzahlung werden 1,90 Euro fällig, was ebenfalls in Ordnung ist.

Vorteile eines Gemeinschaftskontos

Die Vorteile eines Gemeinschaftskontos liegen bei der einfachen Koordinierung und Überwachung von gemeinschaftlichen Geldflüssen.

Miete, Kredite und sonstige gemeinschaftliche Ausgaben werden von einem Konto abgehoben. Dies erleichtert die Kontrolle der Finanzen durch beide Ehepaare und auch die Transparenz der abbuchenden Institutionen. Eine sich ständig wechselnde Kontoverbindung führt schnell zur Verwirrung.

Auf das Gemeinschaftskonto haben beide Kontoinhaber gleichberechtigten Zugriff. Somit können Finanzangelegenheiten von beiden Kontoinhabern erledigt werden und bedarf keiner aufwendigen Bevollmächtigung in einzelnen Fällen, sollte ein Ehepartner nicht erreichbar sein.

Nachteile eines Gemeinschaftskontos

Die Nachteile eines Gemeinschaftskontos liegen darin, dass sich beide Ehepartner sich bezüglich Finanzen vertrauen müssen, was in einer Ehe allerdings keine Herausforderung darstellen sollte.

Das gemeinschaftliche Konto nimmt einem ein Stück Unabhängigkeit. Jeder Kontoinhaber sieht, welche Ausgaben der andere gemacht hat. Somit wird man transparent. Nicht selten können nicht abgesprochene Ausgaben zu einem Diskussionsthema werden.

Ausgaben vom Gemeinschaftskonto sollten entsprechend geregelt oder abgesprochen werden. Somit zieht das Gemeinschaft-Bankkonto eine entsprechenden höheren Koordinationsaufwand zwischen den Kontoinhabern mit sich.

Transparenz für beide Partner

Das Gemeinschaftskonto ist eine sehr gute Lösung, um in einer Ehe die gemeinschaftlichen Ein- und Ausgaben zu tätigen und zu kontrollieren.

Durch das Partnerkonto behält man schnell den hält man schnell den Überblick über die Finanzen und kann gleichberechtigt zugreifen. Bei der

Nutzung eines Gemeinschaftskontos muss man sich allerdings bewußt sein, dass man sich transparenter und abhängiger von seinem Ehepartner macht, da nun alle Geldflüsse von beiden unmittelbar einsehbar sind.

Die Mischung macht’s…

Daher bietet sich gegebenenfalls eine Mischung aus einem persönlichen und einem Gemeinschaftskonto an. So dass Jeder seinen Anteil des Gehalts auf das Gemeinschaftskonto überweist, aus dem dann die gemeinschaftlichen Ausgaben wie Miete, Essen, Kosten für die Kinder etc. bezahlt werden und auch entsprechende gemeinschaftliche Einkünfte verbucht werden. Individuelle Abbuchungen müssen entsprechend vorher besprochen oder geregelt werden.

Das persönliche Konto ist ausschliesslich für den eigenen Gebrauch, ohne dass man sich gegenüber dem Partner rechtfertigen muss.
Somit behält man sich ein Stück Unabhängigkeit bei.

Je nachdem für welches Modell man sich entscheiden möchte, sollte man dies aber eindringlich mit seinem Partner besprechen, um kein Misstrauen oder Unmut aufkommen zu lassen. Gerade wenn es um Geld geht ist der Mensch doch recht sensibel.

Die Scheidung und die Folgen daraus

Wenn es mit der Ehefrau oder dem Ehemann nicht mehr funktioniert, kommt es am Ende oftmals zu einer Scheidung. Doch was sich so einfach mit der Begrifflichkeit Scheidung anhört, ist es dann doch nicht.

Paar bei der Scheidung

Folge 1: Die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung

Die erste und meist auch größte Auswirkung infolge einer Scheidung ist das Vermögen.

Bereits vor der Scheidung, nämlich mit der Trennung entstehen Unterhaltsverpflichtungen. Die Art, Höhe und wer zum Unterhalt verpflichtet ist, ist abhängig ob zum Beispiel Kinder vorhanden ist und wer über welches Vermögen verfügt.

Mit der Scheidung geht es dann um das gesamte Vermögen. Angefangen von der vielleicht gemeinsamen Immobilie, über Hausrat und Bankkonten.

Gerade am Beispiel einer Immobilie lässt sich gut aufzeigen, wie gravierend der Einschnitt sein kann. Denn mit der Scheidung stellt sich die Frage wer die Immobilie von den Eheleuten behält und den anderen Ehepartner als Ersatz, dafür ausbezahlen muss.

Ist keine Auszahlung mangels finanziellem Spielraum möglich, bedeutet dieses nicht selten entweder der freie Verkauf der Immobilie oder die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Nicht viel anders sieht es auch mit den anderen Vermögenswerten wie dem Bankkonto aus. Man spricht hier auch vom sogenannten Vermögensausgleich, der vereinfacht ausgedrückt eine Teilung vom Vermögen zwischen den ehemaligen Eheleuten vorsieht.

Eine Ausnahme kann es davon nur dann geben, wenn es einen Ehevertrag gibt. Dieser kann Ausschlüsse im Rahmen vom Vermögensausgleich vorsehen.

Im übrigen dieser Vermögensausgleich gilt auch bei Schulden. Gibt es gemeinsame Schulden für die beide Ehepartner haften, so müssen diese auch von beiden getragen werden. Das gilt nicht für Schulden bei denen nur ein Ehepartner haftet.

Folge 2: Sorgerecht

Neben der finanziellen Seite, stellt sich mit der Scheidung auch die Frage nach dem Sorgerecht.

Gerade wenn Kinder vorhanden sind, geht es hier um das Soregerecht, aber auch um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Im Idealfall behalten auch bei einer Scheidung beide Eheleute das Sorgerecht und man verständigt sich zum Aufenthalt vom Kind und den Besuchszeiten. Ist das nicht möglich, hier ist eine gerichtliche Klärung notwendig.

Folge 3: Namensänderung

Eine weitere Auswirkung die sich mit einer Scheidung ergibt, ist der Familienamen. Hier hat man nämlich die Wahl, ob man den bisherigen Familiennamen behält oder wieder seinen alten Namen annimmt.

Kompliziert wird es beim Familiennamen der Kinder, dieser kann nämlich nicht so einfach geändert werden. Hier müssen beide ehemaligen Eheleute der Änderung zustimmen. Ist das nicht möglich, kann eine Änderung nur dann erfolgen, wenn das Familiengericht auf Antrag dieses beschließt.

Folge 4: Psychische Folgen bei einer Scheidung

Betrachtet man die Auswirkungen einer Scheidung, so muss man auch die psychische Folgen sehen. Sei es zum einen für die ehemaligen Eheleute, aber zum Beispiel auch für vorhandene Kinder.

Der bis dato gewohnte Alltag ist dann nicht mehr, man wohnt nicht mehr zusammen. Gerade diese Veränderungen, die das Leben grundsätzlich verändern, können sich schnell auf die Psyche auswirken.

Ist eine Scheidung vermeidbar?

Darauf muss man beim Kauf von einem Haus unbedingt achten

Der Kauf von einem Haus ist für viele Menschen etwas ganz besonderes. Denn schließlich macht man eine solche große Anschaffung nur einmal im Leben. Natürlich ist aber der Kauf von einem Haus mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden.

Je nach Kaufpreis ist man auf Jahrzehnte an die Abbezahlung von einem Hauskredit gebunden. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass man bei einem Hauskauf keinen Fehler macht. Denn schließlich soll ein Hauskauf etwas schönes sein und sich nicht zu einem Albtraum entwickeln.

Foto von einem Haus

Haus immer genau prüfen

Hat man ein Haus gefunden das einem gefällt, sondern man das immer auf Herz und Nieren prüfen. Das gilt insbesondere für die Bausubstanz. Denn ist schlimmer, als wenn man Mängel nicht entdeckt und diese dann später kostenintensiv beseitigen muss.

Dementsprechend sollte man sich genau das Dach ansehen. Notwendige Fragen sind hier zum Beispiel zum Alter vom Dachstuhl oder zum Alter der Dacheindeckung. Im Idealfall kann man den Dachstuhl von innen sehen und prüfen, ob Schäden durch Schädlingsbefall oder aufgrund von undichten Stellen am Dach vorhanden sind.

Ist der Dachstuhl gedämmt, stellt sich die Frage nach dem Alter der Dämmung und die Stärke. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn man das Dachgeschoss zu Wohnzwecken verwenden möchte.

Neben dem Dach sollte man sich auch die Heizungsanlage, die Rohrleitungen, die Wasser- und Abwasserleitungen, die Fenster und natürlich die Elektrik ansehen. Bei den ganzen Leitungen sollte man insbesondere darauf achten, in welchem Zustand sie sind. GIbt es da schon Roststellen oder eine fehlende Dämmung, zeigt sich hier ein Renovierungsbedarf.

So kann man die Dichtigkeit bei Fenstern schnell prüfen

Bei den Fenstern kommt es natürlich ganz wesentlich darauf an, das diese dicht sind. Ist das nämlich nicht der Fall hat man einen Windzug in seinem Haus. Mit einem ganz einfachen Trick kann man die Dichtigkeit prüfen. Dazu braucht man nur ein Blatt Papier. Man öffnent das Fenster, hält das Blatt Papier hin und schließt wieder das Fenster. Kann man dann das Blatt Papier leicht rausziehen oder fällt es sogar von alleine aus, gibt es Schwierigkeiten mit der Dichtigkeit.

Ist man sich unsicher ob man ein Haus zuverlässig auf Herz und Nieren prüfen kann, kann man natürlich im Vorfeld auch einen Bausachverständigen mit einer Begutachtung beauftragen.

Letztlich sollte man hier gewissenhaft vorgehen. Nur so hat man dann eine Übersicht ob Mängel vorhanden sind und wenn ja, was die Beseitigung kosten würde. Zudem erlauben bis dato unbekannte Mängel auch einen Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis. Das sollte man natürlich auch nicht vernachlässigen.

Finanzen im Blick behalten

Neben der baulichen Seite bei einem Haus, muss man natürlich auch die Kosten im Blick haben. Hier sollte man immer im Blick haben, ob man den Hauskauf auch dauerhaft finanzieren kann.

Je nach Kaufpreis muss man hier mit einer sehr langen finanziellen Belastung rechnen. Dementsprechend sollte man schon abschätzen, ob der finanzielle Spielraum auch in zehn oder fünfzehn Jahren noch groß genug ist, damit man sich die monatliche Tilgung auch leisten kann.

Hier sollte man bei seiner Finanzplanung immer auch einen Pfuffer berücksichtigen. Sei es gleich zu Beginn für notwendige Renoverungen, aber auch für später. Denn bei einem Haus kann es immer mal zu einem Dachschaden, zu einem Wasserrohrbruch oder zu einer notwendigen Renovierung kommen.

Auch sollte man direkt beim Hauskauf die anfallenden Nebenkosten im Blick haben. Hier vor allem die Kosten für Notar, für die Grunderwerbssteuer und natürlich die Versicherungskosten.

Alle diese Punkte sollte man bei einem Hauskauf immer im Blick haben.

Weshalb eine Ehe steuerlich vorteilhaft sein kann

Es gibt Paare, die nach kurzer oder längerer Zeit des Kennenlernens aus Liebe heiraten möchten. Bei der Eheschließung kann sich auf Wunsch der Nachname eines Ehegatten ändern. Wo es allerdings auf jeden Fall Änderungen gibt, sind die steuerlichen Gegebenheiten, von welchen beide Ehepartner profitieren können.

Pärchen zusammen im Regen

Steuerklassen bis zur Heirat

Wenn bis zur Heirat beide Partner alleinstehend waren, wurden diese bei der Besteuerung des Arbeitsentgelts in der Steuerklasse eins (Steuerklasse I) abgerechnet.

Waren sie oder lediglich einer der beiden alleinerziehend, ist zum Abrechnen der steuerlichen Abzüge die Steuerklasse zwei (Steuerklasse II) herangezogen worden. Hier erfolgte die Besteuerung nach der Grundtabelle, da Nicht-Verheiratete steuerlich einzeln veranlagt sind.

Steuerklassenwahl ab der Eheschließung

Nachdem die Ehe nicht nur in der Kirche, sondern vor allem auch beim Standesamt vollzogen wurde, stuft das Finanzamt jeden Ehegatten automatisch in die Steuerklasse vier (Steuerklasse IV) ein.

Allerdings hat ein Ehepartner die Möglichkeit in die Steuerklasse drei (IV) zu wechseln, während der andere die Klasse fünf (V) wählt.

Ganz egal, für welche zwei Möglichkeiten der Steuerklassen man sich entscheidet, als Ehepaar wird man nicht mehr einzeln, sondern zusammen veranlagt.

Das hat eine Besteuerung nach der Splittingtabelle zur Folge, die im Vergleich zur Grundtabelle insgesamt günstiger ist.

Steuerklassenwahl IV/IV

Diese Form der Steuerklassenwahl eignet sich für die Eheleute, wenn beide ein ähnliches Arbeitsentgelt monatlich erhalten. Damit haben sie vergleichbare steuerliche Abgaben. Sie müssen daher nicht in die Steuerklassen III/V wechseln.

Wenn jedoch zum Beispiel die besser verdienende Ehefrau und der weniger gut verdienende Ehemann jeweils bei der Steuerklasse vier bleiben, muss die Gattin mit hohen Steuerzahlungen monatlich rechnen. Das wird jedoch bei der anstehenden Einkommensteuererklärung berücksichtigt, in der man bei der viel gezahlte Steuer eine Rückzahlung erwarten kann.

Steuerklassenwahl III/V

Der besser verdienende Ehegatte kann die Steuerklasse III wählen, wenn der Bruttoverdienst mindestens 60 Prozent höher ist im Vergleich zu anderen Ehepartner.

Damit ist es ihm nun möglich, je nach Verdiensthöhe monatlich viel weniger Steuern zu zahlen. Der andere Ehepartner hingegen muss sich die Klasse V eintragen lassen. Hier hat dieser mit hohen Abgaben zu rechnen.

Insgesamt gerechnet ist jedoch diese Steuerklassenwahl im Vergleich zur vorherigen IV/IV günstiger.

Verdoppelung des Sparerpauschbetrags

Als Alleinstehender kann bei den Kapitaleinkünften ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgezogen werden. Bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Pauschbetrag.

Hat zum Beispiel ein Ehegatte keine oder geringe Zinserträge und der andere hohe Dividendeneinnahmen, die insgesamt bis zu 1.602 Euro gehen, müssen alle Kapitaleinkünfte nicht versteuert werden.

Erhöhung des Freibetrags bei Schenkungen

Wer ledig war, konnte Geschenke bis zum Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro steuerfrei erhalten. Beschenkt man als Ehegatte seinen Partner, erhöht sich der Schenkungsfreibetrag bei ihm auf 500.000 Euro.

Steigerung des Freibetrags bei Erbschaften

Dasselbe gilt beim Tod des Ehepartners. Das Erbe ist für den Witwer oder die Witwe bis zu einer halben Million Euro erbschaftssteuerfrei. Zudem hat der noch lebende Ehegatte die Möglichkeit, das gemeinsame Objekt steuerfrei zu übernehmen, wenn dieser selbst darin lebt.

Wie kommunizieren wir in der Beziehung richtig?

Wir wissen, die meisten Beziehungen scheitern am Nicht-Reden. Gerade in Partnerschaften wird über bestimmte Sachen und Probleme untereinander nicht geredet.

Kommunikation in der Beziehung

Auf der einen Seite ist die neue digitale Welt schuld. Laptop und Smartphone tun ihr übriges. Aber das allein ist es auch nicht. Wir Menschen haben generell verlernt über unsere Bedürfnisse und Wünsche mit dem Partner zu reden. Es nützt nichts, wenn man vieles unter den Teppich kehrt, damit Friede Freude Eierkuchen herrscht.

Langfristig gesehen fällt das einer Partnerschaft nach einer gewissen Zeit auf die Füße. Deshalb sind Sie und Ihr Partner vor dem Schaden klug und reden miteinander.

Wie sieht nun dieses Reden genau aus?

Sogar Streiten will gelernt sein. Probleme werden nicht allein durch Schuldzuweisungen gelöst. Das sollte man schon etwas geschickter „verpacken“.

Äußern Sie doch Ihren Missmut in Form von Wünschen. Nicht dieses übliche ja Du hast doch… stop! Auch nicht aus der ersten Wut heraus, besser klingt doch, „Ich wünsche mir von Dir …“.

Ihr Partner erfährt so von Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Keine Schuldzuweisungen, das nervt den anderen und schon kann ein Streit eskalieren und niemanden ist geholfen.

Erheben Sie die Stimme nicht, bleiben Sie ruhig und cool. Auch wenn es noch so schwerfällt. So liegt eine Lösung doch sehr nahe.

Ein grober Fehler ist es, nicht auf die Wünsche einzugehen und einzulenken, denn man muss nicht immer einer Meinung sein.

Kommt von Ihrem Partner dann ein positives Bekenntnis zurück, könnten schon alle Hindernisse aus dem Weg geräumt sein. Aufeinander zugehen heißt das Zauberwort. Wählen Sie Ihre Ausdrücke gut und tun Sie Ihrem Partner nicht verbal weh.

Sich Zeit nehmen …

Nehmen Sie sich Zeit zum Reden. Auch wenn Sie noch so wütend sind, sollten Sie nie den Respekt und die Liebe gegenüber zum Partner verlieren.

Es sollten auch kein Fernseher oder der PC dabei an sein. Das ist nicht gut und lenkt vom eigentlichem Thema ab.

Sollte einer der Partner absolut keine Zeit haben, dann muss das Gespräch auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Aber geredet werden muss.

Gute Kommunikation fängt mit Zuhören an

Eine gute Eigenschaft ist es, sich in die Lage des anderen zu versetzen. Das kann aber nicht wirklich jeder. Solange wie jeder auf sein Recht pocht, wird es schwierig. Auf jeden Fall sollte der Partner ohne Unterbrechungen ausreden dürfen.

Fragen Sie im besten Fall auch noch mal nach wie der andere es gemeint hat. Dadurch erfährt der auch, dass Sie interessiert sind nach einer guten einvernehmlichen Lösung suchen. Sie brechen sich auch keinen „Zacken aus der Krone“, wenn sie einfach mal nachgeben. Ist doch nun egal, wer den Müll runtertragen sollte.

Sind Sie schlau, denn der Klügere gibt nach und bitte eins noch, streiten Sie niemals vor den Kindern. Das macht keinen guten Eindruck und hinterlässt Spuren bei der Tochter oder dem Sohn.